MITGLIEDERAKTION 2010

Mitgliederaktion
Schützenkompanie Truden

Das Landlibell und die Zeit von 1511 bis 1796

Das Fundament der Landesverteidigung

Im Jahre 1511 erhielt Tirol von Kaiser Maximilian I. das sogenannte „Tiroler Landlibell“. Es handelte sich dabei um eine Art Verfassungsurkunde, mit welcher die Landesverteidigung geregelt wurde. Sie wurde im Einvernehmen mit dem Landtag ausgehandelt, also auch mit den mit der Grafschaft Tirol verbündeten Hochstiften Brixen und Trient.

Der wichtigste Teil der Urkunde war jener, welcher den wehrfähigen Männern Tirols zusicherte, nur zur Landesverteidigung herangezogen zu werden. Somit konnten sie nicht verpflichtet werden, außerhalb der Landesgrenzen Kriegsdienst zu leisten. Weiters war enthalten, dass der Landesfürst stets vom Landtag die Zustimmung einholen musste, falls er die Absicht hätte, einen Krieg zu beginnen, welcher Tirol betreffe.

Das Libell sah vor, dass bei Bedrohung von Außen die Landesverteidigung in fünf Aufgebotswellen anrollen sollte. Gemeint war damit die Truppenstärke. Beginnend beim ersten Aufgebot von 5.000 Mann sollte diese auf 10.000, 15.000 und zuletzt auf 20.000 Wehrmänner im vierten Aufgebot anschwellen. Das fünfte bzw. „letzte Aufgebot“, später auch Landsturm genannt, war vorgesehen, falls eine unerwartete, große Bedrohung auftreten sollte. In einer solchen Situation sollten alle in der Nähe der bedrohten Landesteile ansässigen Wehrmänner ins Feld ziehen. Dort war es ihre Aufgabe, so lange die Stellung zu halten, bis alle 20.000 Mann des vierten Aufgebotes den Ort des Geschehens erreichten.

Einberufen wurden die Männer von den Gerichten der jeweiligen Bezirke. Die Landesverteidiger wurden durch weit sichtbare Signalfeuer, so genannte „Kreidefeuer“, Laufzettel und Glockenläuten, Sturmläuten, alarmiert und zum Kriegsdienst gerufen.